AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop Bereich

  • 1 Geltungsbereich
  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen AT Moda Sposa (im Folgenden „AT Moda Sposa“ genannt), vertreten durch Alessandro Montagno, Unterlinden 9, 79098 Freiburg und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; davon abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, außer AT Moda Sposa stimmt deren Geltung ausdrücklich in Schriftform zu. Diese AGB behalten auch dann ihre Geltung, wenn AT Moda Sposa Leistungen erbringt die zum Inhalt der Bedingungen im Widerspruch stehen oder von diesen abweichen.
  1. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
  • 2 Angebote und Leistungsbeschreibungen
  1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen auf den Websites der AT Moda Sposa haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
  1. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
  • 3 Bestellvorgang und Vertragsabschluss
  1. Der Kunde kann aus dem Sortiment der AT Moda Sposa Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
  1. AT Moda Sposa schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). ?????Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der AT Moda Sposa eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die AT Moda Sposa das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet,????? übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt
  1. Bei Zahlung per Vorkasse kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung bei der AT Moda Sposa eingegangen ist, tritt AT Moda Sposa vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und AT Moda Sposa keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und AT Moda Sposa ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorauskassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.
  • 4. Preise und Versandkosten
  1. Die angegebenen Preise sind bindend und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  1. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet AT Moda Sposa, sofern nicht anders mitgeteilt, für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.
  • 5 Lieferung, Warenverfügbarkeit
  1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
  1. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann AT Moda Sposa vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
  1. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil AT Moda Sposa mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann AT Moda Sposa vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird AT Moda Sposa den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird AT Moda Sposa dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  1. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmte Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
  • 6 Zahlungsmodalitäten
  1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
  1. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
  1. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  1. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen von 5% zu zahlen.
  1. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch AT Moda Sposa nicht aus.
  1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
  • 7 Eigentumsvorbehalt
  1. AT Moda Sposa behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
  1. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an der Vorbehaltsware oder bei Beeinträchtigungen sonstiger Art, ist der Kunde verpflichtet AT Moda Sposa unverzüglich, unter Aushändigung der für ein schnelles Handeln notwendigen Informationen, hiervon in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus hat der Kunde Dritte im Voraus über die bestehenden Rechte von AT Moda Sposa aufzuklären.
  1. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
  • 8 Transportschäden
  1. Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.
  1. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht . Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
  • 9 Haftung
  1. AT Moda Sposa haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  1. Ferner haftet AT Moda Sposa für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet AT Moda Sposa jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. AT Moda Sposa haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  1. Soweit die Haftung der AT Moda Sposa ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  • 10 Sachmängelgewährleistung
  1. AT Moda Sposa haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.
  • 11 Hinweise zur Datenverarbeitung
  1. AT Moda Sposa erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. AT Moda Sposa beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird AT Moda Sposa Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
  1. Ohne die Einwilligung des Kunden wird AT Moda Sposa Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
  • 12 Schlussbestimmungen
  1. Zahlungsansprüche von AT Moda Sposa verjähren in Abweichung von § 195 BGB binnen fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt entsprechend § 199 BGB.
  1. Rechtserhebliche Erklärungen und/oder Anzeigen, welche vom Kunden gegenüber AT Moda Sposa oder Dritten abzugeben sind, bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
  1. Zur Geltendmachung seiner Rechte ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene, mindestens zweiwöchige Nachfrist zu setzen.
  1. Es gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
  1. Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz zuständige Gericht in Krefeld.
  1. Vertragssprache ist deutsch.
  1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
  1. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.